Glossar

Abschlussbetriebsplan

Ein Abschlussbetriebsplan ist nach § 53 des Bundesberggesetzes (BBergG) nötig, um einen Bergbaubetrieb einzustellen. Das Bergbauunternehmen muss in diesem genau darstellen, mit welcher Technik und bis wann es den Bergbaubetrieb einstellt. Zudem ist im Abschlussbetriebsplan geregelt, was mit den betrieblichen Anlagen und Einrichtungen geschieht. Vor der Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes muss die zuständige Behörde diesen genehmigen (Zulassungverfahren).

(Stand: 07/2023)

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