Energiewende

Rechtliche Grundlagen

Braunkohle und Klimaschutz

Mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) legte die damalige Bundesregierung den Ausstieg Deutschlands aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle gesetzlich fest. Dem KVBG ging ein intensiver gesamtgesellschaftlicher Austausch voraus.

Im August 2020 trat das Kohleverstromungsbeendigungsgesetztes (KVBG, auch Kohleausstieggesetz) mit dem Ziel in Kraft, die Erzeugung elektrischer Energie aus Stein- und Braunkohle in Deutschland bis Ende 2038 „sozialverträglich, schrittweise und möglichst stetig zu beenden“ (§ 2 Abs. 1 KVBG). Gleichzeitig soll weiterhin eine sichere, preisgünstige, effiziente und klimaverträgliche Energieversorgung gewährleistet bleiben. Mit der stetigen Außerbetriebnahme von Kraftwerksblöcken leistet die Braunkohleindustrie einen erheblichen Beitrag zur Emissionsreduzierung und zur Energiewende in Deutschland.

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Das KVBG als gesamtgesellschaftlicher Kompromiss

Das KVBG beruht auf den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWBS, manchmal vereinfachend auch Kohlekommission genannt). Die KWBS wurde im Juni 2018 von der deutschen Bundesregierung eingesetzt, um Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen sowie deren finanziellen Absicherung zu erarbeiten. Teil der Kommission waren Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen sowie der deutschen Wirtschaft. Die Empfehlungen der KWSB und damit das KVBG sind ein gesamtgesellschaftlicher Kompromiss, der für Planungs- und Rechtssicherheit sorgt.

 

Überprüfung der Maßnahmen durch die Bundesregierung

Das KVBG schreibt in § 54 Abs. 1 iVm §§ 47 & 56 KVBG auch die regelmäßige Überprüfung des Braunkohleausstiegs vor. Zu den sogenannten Checkpoints ist die Bundesregierung verpflichtet, jeweils bis zum 15. August der Jahre 2022, 2026, 2029 und 2032 folgende Punkte auf wissenschaftlicher Grundlage prüfen:

  • die Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung auf die Versorgungssicherheit, die Wärmeversorgung, den Strompreis sowie die Versorgung mit Rohstoffen, insbesondere Gips,
  • die Anzahl der von Kohle auf Gas umgerüsteten Anlagen,
  • die Einhaltung für die Beendigung der Kohleverstromung festgeschriebenen Zielniveaus und Zeitschienen,
  • den Beitrag zur Erreichung der mit dem Gesetz verbundenen Klimaschutzziele,
  • zusätzlich 2022: die Sozialverträglichkeit des Braunkohleausstiegs und
  • zusätzlich 2026, 2029 und 2032: ob die Stilllegung der Braunkohleanlagen nach 2030 jeweils bis zu drei Jahre vorgezogen und damit das Abschlussdatum 31. Dezember 2035 erreicht werden kann.

Die Überprüfung wird durch eine Expertenkommission bewertet. Die Kommission legt der Bundesregierung zudem Empfehlungen vor, die veröffentlicht werden. Des Weiteren Zudem ermittelt die Bundesnetzagentur für die Überprüfung des Braunkohleausstiegs, ob die vorhandenen Gasversorgungsnetze ausreichen, um die Braunkohlekraftwerke auf Gas umzurüsten.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag

Das KVBG ermächtigt in § 49 KVBG das BMWK (damals BMWi) zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im Namen der Bundesregierung mit den Betreibern Braunkohleunternehmen. Ein solcher Vertrag wurde am 10. Februar 2021 vom BMWi unter anderem mit RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie geschlossen. Der Vertrag regelt die Stilllegung der deutschen Braunkohleanlagen und die hierfür zu zahlenden Entschädigungen im speziellen. Diese müssen die Braunkohleunternehmen für die Wiedernutzbarmachung  der vom Bergbau beanspruchten Flächen verwenden. Der öffentlich-rechtliche Vertrag schafft eine zusätzliche Planungs- und Rechtssicherheit, auch weil sich die unterzeichnenden Unternehmen verpflichteten, nicht rechtlich gegen den nach KVBG beschlossenen Braunkohleausstieg vorzugehen.

 

Energieregion bleiben

DEU/Sachsen/Leipzig: (Copyright © Rainer Weisflog +49171/6254657) Seit 2010 betreibt die MIBRAG drei Windenergieanlagen am Rande des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain. Das schon heute praktizierte konstruktive Miteinander fossiler und erneuerbarer Energieerzeugung steht zugleich fuer die zukuenftige strategische Ausrichtung des Unternehmens. Die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (Mibrag) foerdert im Jahr etwa 20 Millionen Tonnen Braunkohle. Grosse Anstrengungen richten sich auf den Umweltschutz und auf die schnelle Rekultivierung der Tagebaukippen.  (CREDIT/Copyright (c): Rainer Weisflog /Contakt: E-Mail: Foto@Weisflog.net ; Tel. +490355/824499; Weitere Infos und AGB auf: www.rainer-weisflog.de)

Mit Blick auf das Ende der Braunkohleverstromung bis 2038 vollzieht sich in den Braunkohleunternehmen und den Revieren ein Wandel hin zu einer neuen Energiewelt.

In den bestehenden Wirtschaftsstrukturen der Regionen Rheinland, Lausitz und Mitteldeutschland ist die Braunkohleindustrie weiterhin ein zentraler Wirtschaftszweig. Gleichzeitig nutzen RWE, LEAG und MIBRAG ihr Know-How in der Stromerzeugung und -vermarktung, um die Regionen langfristig in Richtung der sogenannten neuen Energiewelt umzubauen. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Herstellung von grünem Wasserstoff entwickeln die Unternehmen innovative Kraftwerke und Speicherlösungen, um den Strom aus Regenerativen mit gesicherten Leistungen zu koppeln. Ziel der Braunkohleunternehmen ist es, als Energieunternehmen ihren Versorgungsauftrag auch in Zukunft zu erfüllen.

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Nutzung der Bergbaufolgeflächen

Gerade die Bergbaufolgeflächen eigen sich besonders gut zur Ansiedlung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Als große, zusammenhängende Planungsräume mit oft ausreichendem Abstand zu Wohnsiedlungen sind es konfliktarme Flächen, auf denen sich eine kooperative Nutzung für Landwirtschaft, Natur, Erholung und die Energieerzeugung verwirklichen lassen. Mit dem aus den regenerativen Energiequellen gewonnenen Strom lässt sich unter anderem grüner Wasserstoff produzieren. Damit bleiben die Reviere weiterhin Energieregionen mit einer entsprechenden Wertschöpfung für die ansässige Bevölkerung, die Kommunen und Gemeinden.

Transformation der Kraftwerksstandorte

Die Kraftwerksstandorte von RWE und LEAG befinden sich ebenfalls im Wandel. Neben der Umrüstung der Kraftwerke auf Gas stehen neuartige Kraftwerkskomplexe im Fokus der Unternehmen, die als Flexibiltätswerke den aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom speichern oder zum Beispiel durch die Herstellung von Wasserstoff veredeln können. Auch der Bau von Energie- und Verwertungsanlagen zur energetischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen ist an einigen Kraftwerksstandorten in Planung.

 

Forschung und Entwicklung

Die Unternehmen forschen an ihren Standorten zur Zukunft der Energieversorgung und entwickeln hierfür neue Technologien sowie Lösungen. Im Rheinischen Revier betreibt RWE das Innovationszentrum am Kraftwerksstandort Niederaußem. Hier wird unter anderem zur rohstofflichen Nutzung von Kohlendioxid geforscht. In der Lausitz entwickelt die LEAG unter anderem mit der BigBattery Lausitz eine Lösung zur Speicherung erneuerbarer Energien. In Mitteldeutschland beteiligt sich die MIBRAG über verschiedenen Tochterunternehmen an verschiedenen Projekten zur Energieversorgung abseits der Braunkohle.

Umbau des Stromsystems

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Der von der Bundesregierung geplante massive Ausbau der erneuerbaren Energien erfordert auch einen Stromnetzumbau sowie -ausbau.

Die Erzeugungskapazitäten von Wind- und Photovoltaikanlagen sind witterungs- und tageszeitabhängig und nicht bedarfsorientiert. Daher bedarf es zusätzlich flexibler Kraftwerke und Langzeitspeichersysteme, welche die Nachfrage steuern können. Der von der Bundesregierung gesetzlich festgelegte massive Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der wachsende europäische Stromhandel erfordern in den kommenden Jahren zudem einen Ausbau der deutschen Höchstspannungs- und Fernleitungsnetze.

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Planungs- und Baufortschritt nach BBPlG und EnLAG

Das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) listet die Vorhaben auf, mit denen das Übertragungsnetz ausgebaut werden muss. Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) wiederum regelt den Ausbau sowie den Neubau von Höchstspannungsleitungen. Vier Mal im Jahr veröffentlicht die Bundesnetzagentur zum Planungs- und Baufortschritt einen Monitoringbericht. Mit Stichtag 30. Juni 2022 waren von den insgesamt 101 Netzausbauvorhaben mit einer ungefähren Gesamtlänge von 12 234 Kilometern 2 134 Kilometer fertiggestellt.

Aktueller Netzentwicklungsplan für 2035

Am 14. Januar 2022 bestätigte die Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan (NEP) 2021–2035. Der NEP bestätigt die Maßnahmen, die für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb im Jahr 2035 erforderlich sind. In diesem wurden im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan rund 1.000 zusätzliche Trassenkilometer festgestellt. Das bedeutet einen Neubau von 2.600 Trassenkilometern. Hinzukommen Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.

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