Glossar

Bergaufsicht

Aufsicht des Bergbaus durch das Bergamt bzw. das übergeordnete Landesoberbergamt gem. BBergG für die bergbaulichen Tätigkeiten des Aufsuchens, des Gewinnens und Aufbereitens von Bodenschätzen sowie für die Wiedernutzbarmachung, damit nach allgemeiner Erfahrung durch den Betrieb keine Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter oder gemeinschädliche Einwirkungen eintreten.