Glossar

Bergaufsicht

Nach dem Bundesberggesetz (BBergG) unterliegt der Bergbau der Bergaufsicht (§ 69–74 BBergG). Diese übernimmt die zuständige Behörden, z. B. das Bergamt. Unter die Bergaufsicht fallen das Aufsuchen sowie das Gewinnen von Bodenschätzen und die anschließende Wiedernutzbarmachung. Die Aufsicht soll verhindern, dass vom Betrieb Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Personen ausgehen oder Schäden für die Allgemeinheit entstehen.

(Stand: 07/2023)

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