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Klimaschutzplan 2050 noch nicht entscheidungsreif

PRESSEMITTEILUNG 04/2016 

Fortentwicklung des Emissionshandels ist sinnvoller als nationaler Klima-Aktionismus

Köln (08.11.2016) Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf des Klimaschutzplans 2050 ist noch nicht entscheidungsreif, weil zentrale Fragen nicht ausdiskutiert und geklärt sind.

Der jetzt vorliegende Entwurf des Klimaschutzplans drängt Industrie und konventionelle Stromerzeugung ohne Rücksicht auf die Konsequenzen für Beschäftigte, Region und Unternehmen ins Aus. Der unverzichtbare Beitrag der konventionellen Kraftwerke für Versorgungssicherheit und eine bezahlbare Transformation der Energiesysteme würde wegfallen. Damit das nicht passiert, fordert die Braunkohlenindustrie:

  • Beibehaltung des bisherigen Klimaschutzziels für 2050
  • Streichung der Kommission „Klimaschutz, Wachstum, Strukturwandel und Vollendung der Energiewende“
  • Verzicht auf sektorspezifische Ziele, vor allem auf überproportionale Ziele für die Energiewirtschaft
  • Kein Verbot neuer Kohlenkraftwerke und keine Eingriffe in landesplanerisch genehmigte Tagebaue 
  • Commitment zum ETS in seiner heutigen Form – kein CO²-Mindestpreis 

Kraftwerke und Industrieanlagen, die dem europäischen Emissionshandelssystem für Kohlendioxid (ETS) unterliegen, dürfen nicht Teil eines zusätzlichen nationalen Klimaschutzprogramms werden. Die Bundesregierung muss sich wegen der bestehenden Aufgabenteilung zwischen EU und Nationalstaaten sowie im Interesse einer Balance zwischen sicherer, preiswerter sowie klimagerechter Energieversorgung und Industrieproduktion an die europäischen Vorgaben halten.

Die Braunkohlenindustrie erinnert daran, dass Deutschlands Klimaschutzpolitik nicht im isolierten Raum stattfindet, sondern in europäische und internationale Vereinbarungen und gesetzliche Verpflichtungen eingebettet ist.

Zusätzliche nationale Maßnahmen im ETS-Bereich laufen ins Leere, da damit Emissionen nur verlagert aber nicht vermieden werden, erklärte der Deutsche Braunkohlen-IndustrieVerein (DEBRIV) in einer Reaktion auf den neuen Entwurf des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Forderung des Klimaschutzplans nach CO₂-Mindestpreisen läuft ins Leere. Eine Stärkung des Emissionshandels hat nichts mit hohen CO²-Preisen zu tun. Der Emissionshandel ist ein Instrument der Mengen- und nicht der Preissteuerung. Zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen, nämlich Preis und Menge, kann das System nicht leisten.

Mit den Forderungen, Tagebauerweiterungen und Kraftwerksneubauten sowie sogar Kraftwerksmodernisierungen zu untersagen, greift der Klimaschutzplan in die Investitionsfreiheit der Unternehmen ein und begibt sich damit in planwirtschaftliche Bereiche, die einer Marktwirtschaft widersprechen.

Nachdrücklich spricht sich der DEBRIV gegen die im Klimaschutzplan vorgesehene Einsetzung einer Kommission „Klimaschutz“ aus.

Insgesamt ist der aktuelle Entwurf volkswirtschaftlich, industrie- und gesellschaftspolitisch immer noch höchst problematisch, da eine übergreifende Folgenabschätzung fehlt. Sollte der Klimaschutzplan in der vorliegenden Form vom Kabinett verabschiedet werden, würde Klimaschutz zur maßgeblichen Richtschnur der Wirtschafts- und Industriepolitik werden. Versorgungssicherheit, Wachstum, Beschäftigung und soziale Aspekte würden demgegenüber nur noch nachrangig zu berücksichtigen sein.

Nach Überzeugung der Braunkohlenindustrie ist es dringend notwendig, dass der Klimaschutzplanentwurf noch substantielle Änderungen erfährt, bevor es zum Kabinettsbeschluss kommt. Der Klimaschutzplan muss dem Leitbild einer nachhaltigen, verlässlichen und sozial ausgewogenen Klimapolitik in einem ganzheitlichen Ansatz folgen. Ziele wie Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit müssen gleichrangig sein. Dabei muss die Klimapolitik als Teil der Wirtschafts- und Industriepolitik verstanden werden und es muss einen Vorrang für Marktwirtschaft vor Planwirtschaft und Regulierung geben.

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