Wiedernutzbarmachung erfolgt bei der Braunkohlengewinnung vom ersten Spatenstich an. So wie die Kohlengewinnung räumlich der Lagerstätte folgt, so begleitet die Wiedernutzbarmachung den Tagebaubetrieb über seinen gesamten Lebenszyklus. Die vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Wiedernutzbarmachung beruhen dabei auf drei Elementen:
Langfristige Raumordnungs- und Bergbauplanung, finanzielle Gewährleistung durch Rückstellungen des Bergbautreibenden und Prüfung und Überwachung durch Wirtschaftsprüfer sowie Finanz- und Bergbehörden.