Aufschluss

Der Aufschluss umfasst alle bergbaulichen Maßnahmen, die im Vorfeld notwendig sind, um eine Lagerstätte im Tagebau zu erschließen. Im konkreten bedeutet dies das Entfernen des Deckgebirges, häufig mit Schaufelrad- oder Eimerkettenbaggern. Auf den Aufschluss folgt die Förderung des Rohstoffes (der Regelbetrieb).

(Stand: 07/2023)

Anschlussbahn

Die Anschlussbahn ist eine meist nicht oder beschränkt öffentliche Eisenbahn. Sie gehört in der Regel zu einem eigenständigen Eisenbahnunternehmen. Anschlussbahnen verbinden das Betriebsgelände und seine Werksbahn mit dem Gleisnetz einer öffentlichen Bahn. Anschlussbahnen von Bergbaubetrieben unterliegen in Deutschland der Aufsicht der zuständigen Bergbehörde.

(Stand: 07/2023)

Altbergbau

Als Altbergbau wird in der Vergangenheit erfolgter über- und untertägiger Bergbau bezeichnet. Er unterliegt im Regelfall nicht mehr der Bergaufsicht gemäß Bundesberggesetz (BBergG).

(Stand: 07/2023)

A:K-Verhältnis

Das A:K-Verhältnis (= Abraum zu Kohle-Verhältnis) gibt an, wie viele Kubikmeter Abraum bewegt werden müssen, um eine Tonne Kohle zu gewinnen. Der Verhältnis gilt analog auch für andere Rohstoffe.

(Stand: 07/2023)

Absetzbecken

Ein Absetzbecken ist ein betoniertes Becken oder ein aus Dämmen künstlich angelegter Teich. In diesem setzen sich die im Wasser enthaltene Stoffe (Sedimente) aufgrund der Schwerkraft ab. Im Bergbau werden Absetzbecken verwendet, um die sogenannten Trüben (im Bergbau anfallende Abwässer) zu reinigen. Wasser und Stoffe werden im Becken getrennt. Das geklärte Oberflächenwasser kann abgezogen und wiederverwendet werden.

(Stand: 07/2023)

Abschlussbetriebsplan

Ein Abschlussbetriebsplan ist nach § 53 des Bundesberggesetzes (BBergG) nötig, um einen Bergbaubetrieb einzustellen. Das Bergbauunternehmen muss in diesem genau darstellen, mit welcher Technik und bis wann es den Bergbaubetrieb einstellt. Zudem ist im Abschlussbetriebsplan geregelt, was mit den betrieblichen Anlagen und Einrichtungen geschieht. Vor der Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes muss die zuständige Behörde diesen genehmigen (Zulassungverfahren).

(Stand: 07/2023)

Außenhalde

Eine Außenhalde, oder auch Außenkippe, ist eine Kippe außerhalb des aktuellen Tagebaus, auf welcher der Abraum abgelagert wird. Sie entsteht mit dem Neuaufschluss eines Tagebaus. Wird der Abraum innerhalb des Tagebaus verkippt, wird diese Halde als Innenkippe bezeichnet. Beispiele für Außenhalden sind die Sophienhöhe im Rheinland oder Bärenbrücker Höhe in der Lausitz.

(Stand: 07/2023)

Anschlusstagebau

Der Anschlusstagebau schließt an einen bereits bestehenden Tagebau an, um in diesem neuen Gebiet weiter Rohstoffe fördern zu können. Er muss neu genehmigt werden.

(Stand: 07/2023)

Abwurfausleger

Der Abwurfausleger ist ein Bauteil des Absetzers. Er bezeichnet eine langgestreckte, schwenk- und höhenverstellbare Stahlkonstruktion mit Förderband, über die der Absetzer den Abraum verkippt.

(Stand: 07/2023)

Absetzer

Der Absetzer ist ein Großgerät, das im Tagebau zum Verkippen von Abraum oder sonstigen Schüttgütern eingesetzt wird, sobald der im Tagebau geförderte Rohstoff gewonnen wurde. Der Absetzer überzieht die Bergbaukippe mit fruchtbaren Bodenschichten und formt das Geländerelief ( siehe hierzu auch ⇒ Kippe). Er schafft damit die Voraussetzungen für die Landschaft nach dem Bergbau.

(Stand: 07/2023)