Ohne Braunkohle keine sichere Energieversorgung – Heimischer Rohstoff wird noch Jahrzehnte gebraucht

PRESSEMITTEILUNG 04/2018 

Braunkohlentag 2018 in Halle (Saale) / Reviere brauchen Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen für Strukturwandel 

Halle (07.06.2018) – „Die heimische Braunkohle ist für eine sichere Energieversorgung in Deutschland noch auf Jahrzehnte unverzichtbar“, betonte Dr. Helmar Rendez, neuer Vorstandsvorsitzende des Deutschen Braunkohlen-Industrie-Vereins (DEBRIV), auf dem diesjährigen Braunkohlentag in Halle/Saale. Dr. Rendez wies darauf hin, dass die vorzeitige Stilllegung von weiteren Braunkohlenkraftwerken gravierende Auswirkungen auf Service- und Zulieferer-Unternehmen und ganze Wirtschaftsregionen haben würde. Denn: „Ein veränderter Brennstoffbedarf der Kraftwerke verändert den Tagebaubetrieb und hat Auswirkungen auf die Planungs- und Genehmigungsbedingungen in den Revieren mit weitreichenden Folgen für Kommunen und Regionen.“ Es stehe deshalb außer Zweifel, dass der politisch gewollte Strukturwandel in den Revieren in Zusammenarbeit mit den Braunkohlenunternehmen verlässlichere Chancen hat, als ohne eine Betei-ligung der Menschen und Unternehmen, die hier seit Jahrzehnten wohnen und in der Braunkohle arbeiten. 

Dr. Rendez verwies darauf, dass die Bundesregierung bei ihren energiepo-litischen Entscheidungen wieder stärker das energiewirtschaftliche Zieledreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz betonen müsse. Ferner müsse sie ihre Zusicherung einlösen, Strukturbrüche in den Regionen zu vermeiden. 

Bislang, so der DEBRIV, sei völlig unklar, wie die politischen Energiewende-Ziele einer Senkung der nationalen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 und eines Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent mit den Anforderungen 

einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung in Einklang zu bringen seien. Hier müsse auch die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bei der geplanten Folgenabschätzung der von ihr diskutierten Maßnahmen Lösungen aufzeigen. 

Dr. Rendez: „Klar ist, dass die Braunkohle zuverlässig Strom und Wärme liefert, wohingegen die Erneuerbaren auf absehbare Zeit noch nicht in der Lage sein werden, die Verbraucher jederzeit und sicher mit Strom zu versorgen sowie für die Sicherheit und Stabilität der Netze zu sorgen.“ 

„Die vier Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, in denen gegenwärtig Braunkohle gefördert wird, zeigen, wie man eine zuverlässige Energiepolitik gestaltet“, betonte Dr. Rendez. „Stimmen der Vernunft werden in den kommenden Wochen mehr denn je gebraucht“, erklärte der neue DEBRIV-Vorstandvorsitzende mit Blick auf die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung sowie die Neuausrichtung der nationalen Energie- und Klimapolitik. 

Dr. Helmar Rendez zum Vorstandsvorsitzenden des DEBRIV gewählt

PRESSEMITTEILUNG 03/2018 

Dr. Lars Kulik neuer Stellvertreter / Matthias Hartung verabschiedet 

Halle (Saale) (07.06.2018) – Dr.-Ing. Helmar Rendez ist neuer Vorsitzender des Deutschen Braunkohlen-Industrie-Vereins (DEBRIV). Der LEAG-Vorstandsvorsitzende wurde von der Mitgliederversammlung anlässlich des diesjährigen Braunkohlentages in Halle (Saale) in sein neues Amt gewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender wurde Dr. Lars Kulik. Der DEBRIV verabschiedete auch den bisherigen Vorsitzenden des Vorstands, Matthias Hartung, und dankte ihm für die langjährige erfolgreiche Tätigkeit für die Branche. Hartung gehörte seit 2004 dem Vorstand des Verbandes an und war von 2006 bis 2010 sowie von 2014 bis 2018 dessen Vorsitzender. 

Dr. Rendez betonte, dass er sich in seiner Zeit als DEBRIV-Chef nachhaltig für die Interessen der Braunkohlenindustrie und ihrer Beschäftigten einsetzen werde – und damit für eine sichere, bezahlbare und zuverlässige Energieversorgung in Deutschland. „Als führender Industrie- und Produktionsstandort sind wir in Deutschland auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen, auch bei der Stromversorgung. Und die gibt es, vor allem vor dem Hintergrund des beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie, auf absehbare Zeit definitiv nur mit heimischer Braunkohle.“ 

Von der Strukturentwicklungskommission der Bundesregierung erwarte man, so Dr. Rendez, dass sie sich auftragsgemäß mit der Zukunft der Braunkohlenregionen auseinandersetzt. Dabei müssten Versorgungssicherheit, kostengünstige Energie und Klimaschutz gleichberechtigt betrachtet werden, aber auch eine lebenswerte Zukunft für die betroffenen Menschen. „Zukunftschancen für die Unternehmen und die Regionen kann es nur geben, wenn die neue Bundesregierung von willkürlichen Eingriffen absieht.“ 

Dr. Helmar Rendez (1962) hat an der TU Berlin Wirtschaftsingenieurwesen studiert und wurde 1992 zum Dr.-Ing. promoviert. Er leitete die Berliner Niederlassung der Unternehmensberatung Kienbaum und wechselte 1998 in die Energiewirtschaft. Bevor Dr. Rendez Vorstandsvorsitzender der Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) wurde, war er Leiter der Business Unit Distribution sowie davor auch im Konzernvorstand für die Strategie der Vattenfall AB verantwortlich. 

Dr. Lars Kulik wurde 1964 in Duisburg geboren und hat Bergbau an der RWTH Aachen studiert. Dort wurde er nach wissenschaftlicher Tätigkeit 1992 zum Dr.-Ing. promoviert. Im selben Jahr erfolgte die Anstellung bei der Rheinbraun AG (heute RWE Power). Seit August 2016 ist Dr. Kulik Vorstandsmitglied der RWE Power AG für das Ressort Braunkohle. 

Kommission muss Sicherheit der Versorgung und zukunftsfähige Beschäftigung gewährleisten

PRESSEMITTEILUNG 02/2018 

Strukturwandel gelingt nur mit Braunkohlenunternehmen / Zieldreieck ohne Präferenzen 

Berlin (06.06.2018) – Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ darf weder eine Kohlenausstiegskommission noch ein kritikloser Wegbereiter für ein nationales Klimaschutzgesetz sein, betont der Deutsche Braunkohlen-Industrie Verein (DEBRIV) im Vorfeld des diesjährigen Braunkohlentages in Halle. „Das Zieledreieck von Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umwelt in der Energiepolitik muss wieder ausgewogen sein und ohne einseitige Präferenzen zukunftsfähig ausgestaltet werden, so wie dies die Regierungskoalition vereinbart hat“, so Thorsten Diercks, Hauptgeschäftsführer des DEBRIV. 

„Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission muss schnellstmöglich eine einheitliche Arbeitsgrundlage finden und Empfehlungen zur künftigen Energie- und Klimaschutzpolitik entwickeln. Wohlstand und Beschäftigung sind ohne eine sichere und verlässliche Energieversorgung nicht denkbar.“ Der DEBRIV hält es für unverzichtbar, dass die Kommission eine vollständige und ehrliche Bestandsaufnahme zur heutigen und künftigen Qualität der Energieversorgung an den Anfang der Kommissions-Arbeit stellt und warnt: „Schon heute ist erkennbar, dass spätestens 2022/23 die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland voraussichtlich nicht mehr gewährleistet ist.“ Auch aus diesem Grund müssten in der Kommission, unabhängig von parteipolitischen Konstellationen, Interessen und Sachverstand der Industrie und der Regionen hinreichend berücksichtigt werden. 

Die deutsche Braunkohlenindustrie geht davon aus, dass das Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, für die deutsche Volkswirtschaft mit einer weiteren Nutzung der heimischen Braunkohle innerhalb der derzeitigen Planungen und Perspektiven in den Revieren vereinbar ist. Die Braunkohlenwirtschaft erwartet, dass alle 

vorgeschlagenen Maßnahmen, und dazu gehört auch der Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch, auf ihre betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie strukturpolitischen Auswirkungen hin abgeklopft werden. 

Hinsichtlich des zu erwartenden Klimaeffekts bei einer vorzeitigen Stilllegung von Braunkohlenkraftwerken dämpfte der DEBRIV überzogene Erwartungen. Derzeit sind die deutschen Braunkohlenkraftwerke für etwa 0,4 Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen verantwortlich. „Selbst bei einem vollständigen Verlust dieser Stromproduktion würde der Klimaeffekt eines Kohlenausstiegs allenfalls 0,1 bis 0,2 Prozent betragen. Dabei haben die Energiewirtschaft und insbesondere die Braunkohlenkraftwerke in Deutschland ihre CO₂-Emissionen seit 1990 bereits so stark gesenkt, dass sie damit den Hauptbeitrag bei den bisherigen nationalen Emissionsminderungen erbracht haben. Durch die Sicherheitsbereitschaft für ältere Braunkohlenkraftwerke und weitere Langfristplanungen werden die CO₂-Emissionen der Braunkohlenkraftwerke bereits im Verlaufe der kommenden Jahre nochmals um 15 Prozent gesenkt.“ 

Weitere deutliche Senkungen haben die Unternehmen im Rahmen ihrer Revierkonzepte für die 2030er Jahre angekündigt. Vor diesem Hintergrund ist es möglich und realistisch, den CO₂-Ausstoß im Rahmen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) bis 2050 um insgesamt 87 Prozent zu senken – und zwar ohne zusätzliche nationale und im Übrigen entschädigungspflichtige regulatorische Maßnahmen“, betonte Dr. Diercks. Deshalb sollten die Tagebaue und Kraftwerke der deutschen Braunkohlenindustrie wie von den Bundesländern sowie den Unternehmen geplant und genehmigt zu Ende geführt werden. 

Einen besonderen Schwerpunkt, so der DEBRIV, müsse die Kommission auf die zukünftige Entwicklung in den Bergbauregionen legen. Der Betrieb und die Auslastung eines Braunkohlenkraftwerkes sind eng mit einem bestimmten Tagebau verbunden. Werde ein Braunkohlenkraftwerk stillgelegt, komme es zu Auswirkungen auf die Tagebaue, was wiederum tief in die Planungen von Regionen und Gemeinden eingreife und Auswirkungen auf die Regionalstruktur habe. „Nachhaltiger Strukturwandel in den Braunkohlenregionen gelingt deshalb nur zusammen mit den ortsansässigen Braunkohlenunternehmen“, so Dr. Diercks. 

DEBRIV: BUND-Forderungen sind unzulänglich, oberflächlich und rein ideologisch motiviert

PRESSEMITTEILUNG 01/2018

Berlin (04.05.2018) – „Unzulänglich, oberflächlich und rein ideologisch motiviert“ – so bewertet der DEBRIV das heute von BUND vorgelegte Papier zum Kohlenausstieg.

Wer sich seriös mit dem Thema Versorgungssicherheit beschäftigt, wer die aktuellen Zahlen kennt, die der BDEW gerade vorgelegt hat, der weiß, dass diese Vorschläge weitreichende negative Folgen haben. Die Versorgungssicherheit in Deutschland wird massiv gefährdet. Das zeigt auch die Analyse der Übertragungsnetzbetreiber, die per Gesetz für die Systemsicherheit verantwortlich sind, vom Januar dieses Jahres. Die vom BUND angenommene gesicherte Leistung aus erneuerbaren Energien gibt es in dem behaupteten Ausmaß schlicht nicht. Beispiele, dass von 50.000 MW installierter Windleistung nur knapp über 100 MW einspeisen, gibt es schließlich genug.

Für die betroffenen Regionen Lausitz, Mitteldeutschland und Rheinland würde das BUND-Szenario Strukturbruch statt Strukturwandel heißen. Auf die deutsche Industrie kämen massive Strompreissteigerungen zu, die den Standort Deutschland in Frage stellen würden. Denn der BUND setzt auf den kostentreibenden Einsatz einer schnell wachsenden Kraftwerksreserve.

DEBRIV: Agora-Rechtsgutachten zum Kohlenausstieg ist unzulänglich, oberflächlich und rein ideologisch motiviert

PRESSEMITTEILUNG 03/2017

Viele juristische Schwachstellen aufgedeckt / Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen werden völlig außer Acht gelassen 

Berlin (24.10.2017) – „Unzulänglich, oberflächlich und rein ideologisch motiviert“ – so bewertet der DEBRIV das gestern von Agora Energiewende vorgelegte Rechtsgutachten zum Kohlenausstieg. 

Ausgesprochen problematisch ist dabei, mit welcher Leichtigkeit Agora über grundgesetzlich geschützte Positionen hinweggeht. In seiner Bewertung führt der DEBRIV konkrete juristische Schwachstellen in dem Gutachten auf, das sich selbst als Analyse des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2016 zur 13. Novelle des Atomgesetzes („Kernenergieausstieg“) bezeichnet: 

So gibt es eben keinen verfassungsrechtlichen Rechtssatz, nach dem eine Investition, die abgeschrieben ist bzw. sich amortisiert hat, ihren Eigentumsschutz verliert. Eigentumsschutz besteht auch über diesen Zeitraum hinaus. Anders als von Agora behauptet, wäre auch für jeden stillzulegenden Kraftwerksblock einzeln zu prüfen, ob eine gesetzlich vorgegebene Beendigung der Laufzeit eines Kraftwerks im Vergleich zu anderen Anlagen zu rechtfertigen ist. Zudem stehen Tagebaue in gleicher Weise unter dem Schutz von Art. 14 Grundgesetz wie Kraftwerke. Die anderslautende Aussage von Agora ist rechtlich nicht haltbar. 

Darüber hinaus lässt das Kurzgutachten die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen völlig außer Acht, die ein Kohlenausstieg gerade für die betroffenen Regionen, aber auch für den Industriestandort Deutschland als Ganzes mit sich bringen würde. Diese Aspekte sind jedoch bei einer verfassungsrechtlichen Beurteilung von maßgeblicher Bedeutung. 

„Es ist bedauerlich, dass mit einer juristisch derart angreifbaren Arbeit der Versuch unternommen wird, die politische Meinungsbildung zu beeinflussen“, erklärt der DEBRIV. 

Fakt ist, dass die Braunkohlenkraftwerke in Deutschland auf der Grundlage unbefristeter rechtskonformer Genehmigungen arbeiten, die dem Stand der Technik entsprechen. Für den Entzug der Betriebsgenehmigungen besteht keine rechtliche Grundlage. 

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende muss im Vordergrund stehen, ein Miteinander von konventionellen und erneuerbaren Energieträgern so zu organisieren, dass Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen berücksichtigt werden. 

Einseitige Maßnahmen wie ein politisch forcierter Braunkohlenausstieg helfen dem Klimaschutz nicht. Schließlich unterliegt auch die deutsche Braunkohle dem Europäischen Emissionshandel ETS, so dass ein nationaler Kohlenausstieg keine Auswirkungen hätte auf die europäischen Gesamtemissionen, da nicht beanspruchte Emissions-Zertifikate von anderen Emittenten im europäischen Ausland verwendet werden könnten. 

Industriezweig zeigt Potential

PRESSEMITTEILUNG 02/2017

Branchenprofil der Braunkohlenindustrie neu erschienen / Bedeutung der heimischen Braunkohle als Rohstoff und Energieressource unverändert hoch

Berlin (20.10.2017) – Der Energieträger Braunkohle bleibt die wichtigste heimische Energieressource und Grundlage eines bedeutenden Industriezweigs in Deutschland. Braunkohle gewährleistet eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung, sichert die laufende Transformation des Stromsystems hin zu den erneuerbaren Energien ab und ist ein wichtiger Faktor der regionalen Entwicklung.

Ein umfassendes Bild der deutschen Braunkohlenindustrie und ihrer Bedeutung für den Standort Deutschland liefert die jetzt neu erschienene, überarbeitete und erweiterte Industriezweigbroschüre des Deutschen Braunkohlen-Industrie-Vereins (DEBRIV). Die Publikation enthält alle wichtigen Daten zur Gewinnung und Nutzung der Braunkohle in Deutschland, liefert umfangreiche Informationen zu den Tagebauen und Lagerstätten, zur Gewinnungstechnik sowie zu Kraftwerken und Veredlungsbetrieben.

„Unsere regelmäßig aktualisierte Industriezweigbroschüre ist eine verlässliche und umfassende Informationsquelle für alle, die sich in einer zunehmend kontroversen Auseinandersetzung um die heimischen Rohstoffe sachgerecht und objektiv informieren möchten,“ erklärte der DEBRIV-Vorstandsvorsitzende, Matthias Hartung, anlässlich der Veröffentlichung der neuen Ausgabe. Insbesondere die Kapitel zu den Entwicklungen und Veränderungen in den Tagebauregionen, zur Ökologie und zur Wertschöpfung sind nach Ansicht Hartungs wichtige Informationsquellen für einen fairen gesellschaftspolitischen Dialog.

Die Broschüre Braunkohle in Deutschland – Sicherheit für die Stromversorgung hat einem Umfang von rund 100 Seiten, ist reich bebildert und illustriert. Sie kann als Print-Ausgabe beim DEBRIV angefordert werden und steht auf der Internetseite des DEBRIV https://braunkohle.deunter www.braunkohle.de als Download zur Verfügung.

Braunkohle steht für Sicherheit in der Stromversorgung

PRESSEMITTEILUNG 01/2017 

Positionsbestimmung und Zukunftsorientierung auf dem Braunkohlenkohlentag 2017 

Köln (04.05.2017) – Die heimische Braunkohle hat im vergangenen Jahr erneut knapp ein Viertel des Stroms in Deutschland geliefert und damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet. Trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Energieeinsparung wird die Stromnachfrage – das zeigen viele Studien – in den nächsten drei Jahrzehnten deutlich ansteigen, von heute 500 TWh auf bis zu 800 TWh. Die Energiezukunft ist elektrisch. 

„Im Jahr 2030 wird gut die Hälfte des Stromverbrauchs in Deutschland aus der regelbaren und gesicherten Leistung konventioneller Kraftwerke gedeckt werden müssen und bei Dunkelflaute wird es noch mehr sein“; erklärte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Braunkohlen-Industrie-Vereins (DEBRIV), Matthias Hartung, auf dem diesjährigen Braunkohlentag in Köln. Für diese Aufgabe ist die Braunkohle ein unverzichtbarer Partner, weil sie als heimische Ressource zur Verfügung steht und nicht aus weit entfernten oder unsicheren Regionen importiert werden muss. Sie sorgt für inländische Wertschöpfung, leistungsfähige regionale Strukturen und Beschäftigung. 

Deutschland kann mit der Kohle seine ambitionierten Klimaziele erreichen und für Sicherheit in der Stromversorgung einstehen. „Wir werden uns in die kommenden Debatten zur Umsetzung des Klimaschutzplans intensiv einbringen und uns dafür einsetzen, dass die von den Revierländern gewünschten Entwicklungen in den Braunkohlenregionen durch eine ausgewogene Gewichtung der vielfältigen Aspekte einer heimischen Energiegewinnung Berücksichtigung finden werden. Unsere signifikanten CO²-Minderungsbeiträge leisten wir im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems“, erklärte Hartung. Die Überführung von älteren Kraftwerksblöcken in die Sicherheitsbereitschaft sorgt als erster Schritt für eine Reduktion des Kohlendioxidausstoßes aus Braunkohlenkraftwerken in der Größenordnung 

von 15 Prozent. Die Braunkohlennutzung insgesamt entwickelt sich im Einklang mit den nationalen und europäischen CO²-Minderungszielen. Hartung erläuterte, dass die CO²-Emissionen aus der Braunkohle bis 2030 im Rheinland um 40 bis 50 Prozent zurückgehen, unter anderem durch das Auslaufen des Tagebaus Inden. Weitere Beiträge erfolgen durch Effizienzsteigerungen und Veränderungen bei der Auslastung bestehender Braunkohlenkraftwerke sowie die Tagebauplanungen in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier, die ebenfalls für CO²-Einsparungen in erheblichem Umfang sorgen. Mir ist kein Sektor unserer Volkswirtschaft bekannt, der sich zu CO²-Minderungszielen in dieser Höhe erklärt hat, betonte der DEBRIV-Vorstandsvorsitzende. Der DEBRIV plädiert dafür, anstelle immer neuer nationaler Klimaziele, das funktionierende europäische Emissionshandelssystem (ETS) sinnvoll zu nutzen und fortzuentwickeln. Mit dem ETS stehe ein wirkungsvolles, kosteneffizientes Instrument mit einer gerechten Lastenverteilung im Klimaschutz zur Verfügung. Nationale Maßnahmen und Ziele seien dagegen weitgehend wirkungslos und schaden der deutschen Wirtschaft. 

Versorgungssicherheit im Stromsektor

PRESSEMITTEILUNG 05/2016 

Köln (09.12.2016) – Die Stromdaten November 2016 machen erneut deutlich, die flexiblen Partner der erneuerbaren Energien sind die Kohlenkraftwerke. 

Der Schwerpunkt beim Umbau der Stromversorgung liegt im Ausbau von Wind und PV. Das ist gleichermaßen der entscheidende Schwachpunkt, weil die Einspeisung stark schwankt und zeitweise nahe Null liegt, das zeigt der Agorameter. Die Wind- und PV-Kapazitäten bleiben unstete Lieferanten.

Stromerzeugung aus Wind- und PV-Anlagen (Nov 2016) Quelle: Agora
Stromerzeugung aus Wind- und PV-Anlagen (Nov 2016)
Quelle: Agora Energiewende 08.12.2016 Das

Das Stromsystem reagiert. Flexibilität und gesicherte Verfügbarkeit von Kohlenkraftwerken, die spiegelbildlich zu erneuerbaren Energien Strom erzeugen, gewährleisten eine zuverlässige Versorgung. Wenn der Wind nicht weht und es dunkel oder trüb ist, stehen Kohlenkraftwerke bereit; wenn der Wind aufbrist und die Sonne aufgeht, treten sie zurück.

Stromerzeugung aus Kohlenkraftwerken (Nov 2016)
Quelle: Agora Energiewende 08.12.2016

Regelbare und jederzeit verfügbare Kraftwerke bleiben auf Jahrzehnte erforderlich, um jede mögliche Höchstlast abdecken zu können, um so Versorgungssicherheit sowie Systemstabilität zu gewährleisten.

Eine aktuelle Abschätzung der BNetzA zu sicher verfügbarer und unsicherer Kapazität für 2030/35 zeigt, dass Sorge um die Versorgungssicherheit begründet ist. Die Kernenergie mit einer Kapazität von rd.11.000 MW geht bis 2023 vom Netz, auch Stein- und Braunkohlenkraftwerke werden in erheblichem Umfang stillgelegt.

Sicher verfügbareErzeugungsleistung wird knapp

Heute ist Versorgungssicherheit ein Geschenk aus der Vergangenheit. Dieses Erbe allerdings muss bewahrt werden und dazu gehört als wichtiges aber nicht bestimmendes Element eine Perspektive für die heimische Braunkohle. 

Braunkohle ist die Energie mit dem Heimvorteil. Das gilt für Deutschland insgesamt mit dem Blick auf Sicherheit und Wirtschaftlichkeit und das gilt mit Blick auf die Reviere, in denen Braunkohle ein unersetzlicher Wirtschaftsfaktor ist.

Literaturhinweis (im Internet unter http://www.et-energie-online.de/Zukunftsfragen.aspx):

Milojcic, George: Zwei Systeme für eine Aufgabe: Versorgungssicherheit im Stromsektor. Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 66. Jg. (2016), Heft 9.

Milojcic, George/Dyllong, Yvonne: Vergleich der Flexibilität und der CO²-Emissionen von Kohlen- und Gaskraftwerken. Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 66. Jg. (2016), Heft 7.

Klimaschutzplan 2050 noch nicht entscheidungsreif

PRESSEMITTEILUNG 04/2016 

Fortentwicklung des Emissionshandels ist sinnvoller als nationaler Klima-Aktionismus

Köln (08.11.2016) Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf des Klimaschutzplans 2050 ist noch nicht entscheidungsreif, weil zentrale Fragen nicht ausdiskutiert und geklärt sind.

Der jetzt vorliegende Entwurf des Klimaschutzplans drängt Industrie und konventionelle Stromerzeugung ohne Rücksicht auf die Konsequenzen für Beschäftigte, Region und Unternehmen ins Aus. Der unverzichtbare Beitrag der konventionellen Kraftwerke für Versorgungssicherheit und eine bezahlbare Transformation der Energiesysteme würde wegfallen. Damit das nicht passiert, fordert die Braunkohlenindustrie:

  • Beibehaltung des bisherigen Klimaschutzziels für 2050
  • Streichung der Kommission „Klimaschutz, Wachstum, Strukturwandel und Vollendung der Energiewende“
  • Verzicht auf sektorspezifische Ziele, vor allem auf überproportionale Ziele für die Energiewirtschaft
  • Kein Verbot neuer Kohlenkraftwerke und keine Eingriffe in landesplanerisch genehmigte Tagebaue 
  • Commitment zum ETS in seiner heutigen Form – kein CO²-Mindestpreis 

Kraftwerke und Industrieanlagen, die dem europäischen Emissionshandelssystem für Kohlendioxid (ETS) unterliegen, dürfen nicht Teil eines zusätzlichen nationalen Klimaschutzprogramms werden. Die Bundesregierung muss sich wegen der bestehenden Aufgabenteilung zwischen EU und Nationalstaaten sowie im Interesse einer Balance zwischen sicherer, preiswerter sowie klimagerechter Energieversorgung und Industrieproduktion an die europäischen Vorgaben halten.

Die Braunkohlenindustrie erinnert daran, dass Deutschlands Klimaschutzpolitik nicht im isolierten Raum stattfindet, sondern in europäische und internationale Vereinbarungen und gesetzliche Verpflichtungen eingebettet ist.

Zusätzliche nationale Maßnahmen im ETS-Bereich laufen ins Leere, da damit Emissionen nur verlagert aber nicht vermieden werden, erklärte der Deutsche Braunkohlen-IndustrieVerein (DEBRIV) in einer Reaktion auf den neuen Entwurf des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Forderung des Klimaschutzplans nach CO₂-Mindestpreisen läuft ins Leere. Eine Stärkung des Emissionshandels hat nichts mit hohen CO²-Preisen zu tun. Der Emissionshandel ist ein Instrument der Mengen- und nicht der Preissteuerung. Zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen, nämlich Preis und Menge, kann das System nicht leisten.

Mit den Forderungen, Tagebauerweiterungen und Kraftwerksneubauten sowie sogar Kraftwerksmodernisierungen zu untersagen, greift der Klimaschutzplan in die Investitionsfreiheit der Unternehmen ein und begibt sich damit in planwirtschaftliche Bereiche, die einer Marktwirtschaft widersprechen.

Nachdrücklich spricht sich der DEBRIV gegen die im Klimaschutzplan vorgesehene Einsetzung einer Kommission „Klimaschutz“ aus.

Insgesamt ist der aktuelle Entwurf volkswirtschaftlich, industrie- und gesellschaftspolitisch immer noch höchst problematisch, da eine übergreifende Folgenabschätzung fehlt. Sollte der Klimaschutzplan in der vorliegenden Form vom Kabinett verabschiedet werden, würde Klimaschutz zur maßgeblichen Richtschnur der Wirtschafts- und Industriepolitik werden. Versorgungssicherheit, Wachstum, Beschäftigung und soziale Aspekte würden demgegenüber nur noch nachrangig zu berücksichtigen sein.

Nach Überzeugung der Braunkohlenindustrie ist es dringend notwendig, dass der Klimaschutzplanentwurf noch substantielle Änderungen erfährt, bevor es zum Kabinettsbeschluss kommt. Der Klimaschutzplan muss dem Leitbild einer nachhaltigen, verlässlichen und sozial ausgewogenen Klimapolitik in einem ganzheitlichen Ansatz folgen. Ziele wie Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit müssen gleichrangig sein. Dabei muss die Klimapolitik als Teil der Wirtschafts- und Industriepolitik verstanden werden und es muss einen Vorrang für Marktwirtschaft vor Planwirtschaft und Regulierung geben.

Die These „Strom aus Großkraftwerken verstopfe die Stromleitungen“ ist nicht haltbar

PRESSEMITTEILUNG 03/2016 

Bedeutung der synchronisierten Erzeugung für die Versorgungssicherheit

Köln (09.06.2016) – Wind- und PV-Anlagen brauchen verlässliche Partner. Ohne synchronisierte Stromerzeugungsanlagen können die witterungsabhängigen Wind- und PV-Anlagen nicht betrieben werden. Ein jederzeit verfügbarer und regelbarer Kraftwerkspark muss bereit stehen, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Auch bei hohem Wind- und PV-Stromangebot kann eine sichere Stromversorgung nur mit synchronisierten Erzeugungsanlagen gewährleistet werden. Dafür stehen die Begriffe Systemdienstleistung und Mindesteinspeisung. Der Betrieb von Kohlen- und Gaskraftwerken ist also aus zwei Gründen unverzichtbar.

Die Entscheidung, die Nutzung der Kernenergie hierzulande bis zum Jahr 2022 zu beenden und der weitere Ausbau von Wind- und PV-Erzeugung sind die maßgeblichen stromwirtschaftlichen Randbedingungen der kommenden Dekaden. Hieraus ergibt sich die Frage, wie eine sichere Stromversorgung und die Netzstabilität gewährleistet werden.

Die Frequenz von 50 Hz ist der Takt, nach dem das Stromnetz arbeitet. Synchronisierte Stromerzeugungsanlagen sind fest an diese Frequenz gebunden und halten sie in einer Bandbreite von 49,8 bis 50,2 Hz. Steigt die Stromabnahme sinkt die Frequenz und sofort muss mehr Leistung ans Netz gebracht werden, sonst bricht es zusammen (Regelleistung). Das gilt umgekehrt bei sinkendem Strombedarf. Typische Anlagen, die synchronisiert mit dem Netz Strom erzeugen, sind Wärmekraftwerke, die einen Dampfkreisprozess nutzen und Uran, Kohle sowie Gas als Brennstoff einsetzen.

Wind- und PV-Anlagen sind einerseits witterungsabhängig und deswegen nicht immer verfügbar, andererseits werden sie ganz überwiegend nicht synchronisiert betrieben. So nutzt man z. B. Wechselrichter, um Wind- und PV-Anlagen ans Netz anzuschließen. Dieser, über eine Leistungselektronik erzeugte Wechselstrom, wird vereinfacht gesprochen auf die im Netz bestehende Frequenz aufgespielt, die von den synchronisierten Anlagen stabil gehalten wird. Selbst wenn einige Windanlagen synchronisiert arbeiten, können sie Systemdienstleistungen nur sehr eingeschränkt erbringen, weil sie bei Flaute nicht zur  Verfügung stehen und hinsichtlich der Leistung nur ab- aber nicht aufgeregelt werden können.

Synchronisierte und witterungsunabhängige Stromerzeugungsanlagen sind für den stabilen Netzbetrieb also unverzichtbar. Man spricht von Systemdienstleistungen und einer Mindestlast. Damit allerdings wird die Strommenge begrenzt, die aus Wind- und PV-Anlagen in das Netz eingespeist werden kann. Mit der Integration wetterabhängiger PV- und Windleistung in das Stromsystem sind demnach zwei Fragen verknüpft.

Zunächst müssen konventionelle Kraftwerke immer dann verfügbar sein, wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint. Die geringste gleichzeitige Einspeisung von Wind und PV liegt bei kleiner 1 % der Kapazität, d. h. bei wenigen hundert Megawatt.1 In diesem Kontext sind auch Laständerungen zu beherrschen, die im Bereich Wind und Photovoltaik auftreten können. Stichworte hierzu sind „größter Viertelstunden- oder Stundensprung“. Dabei sind steile Gradienten bei Anstieg und Abfall der Leistung sehr herausfordernd. Sie wurden allerdings im Zusammenwirken der thermischen Kraftwerke und Pumpspeicheranlagen bisher immer sicher beherrscht.

Wenn konventionelle Kapazitäten hochgefahren werden, steigt der Anteil der Synchronmaschinen an der Last und damit die Netzstabilität. Wenn aber in großem Umfang nicht regelbare oder nicht synchronisierte Leistung ins Netz eingespeist wird, ist zu fragen, wie dann die Systemstabilität weiter gewährleistet werden kann. In diesem Fall müssen die synchronisierten Erzeugungseinheiten zwar in ihrer Last zurückgenommen werden, hinsichtlich Frequenz und Spannungshaltung, Blindleistung und Kurzschlussstromerkennung bleibt aber der Betrieb einer Mindestkapazität erforderlich.

Diese Mindestkapazität wird für Deutschland – Netzlast 40.000 bis 80.000 MW – auf eine Größenordnung von 10.000 bis 20.000 MW geschätzt. ² und ³ Diese Leistung kann aber nicht aus wenigen Anlagen kommen, die in Volllast laufen und/oder regional konzentriert sind, sondern es ist erforderlich, viele und im Netz gut/richtig verteilte Anlagen möglichst im Teillastbetrieb verfügbar zu haben. Dies bedeutet, dass über das gesamte Bundesgebiet gesehen Braunkohlen-, Steinkohlen-, Kern- und Gaskraftwerke immer am Netz bleiben müssen. Damit ist die Aufnahmefähigkeit des Stromsystems für EE-Strom eingeschränkt auf die Differenz zwischen Netzlast einerseits sowie Mindesteinspeisung synchronisierter und regelbarer Leistung andererseits. Synchronisierte Erzeugungseinheiten verstopfen das Netz also nicht, sie sind eine unabdingbare Voraussetzung für die Integration von Wind und PV.

Fazit:

Solange keine anderen Technologien verfügbar sind, um die unverzichtbaren Systemleistungen konventioneller Kraftwerke umfänglich zu übernehmen, bleibt die Einspeisung einer synchronisierten Mindestlast auch bei hohem Wind- und PV-Angebot notwendig. Dies gilt um so mehr, da der Ausbau der Stromnetze hinter den Erfordernissen zurückbleibt.

Für einen insgesamt erfolgreichen Transformationsprozess ist nicht entscheidend, wie schnell die erneuerbaren Energien ihre Stromerzeugung steigern und damit Stromarbeit aus konventioneller Stromerzeugung verdrängen, sondern wie das Miteinander im Interesse von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit optimal gestaltet wird. Es geht um ein stabiles Stromsystem und um die dafür aufzuwendenden Kosten. Dies gilt auch für die Systemdienstleistungen und eine Mindesterzeugung in Zeiten einer hohen EE-Stromerzeugung. Die Kohlenkraftwerke sind insgesamt infolge der kontinuierlichen Neubau- und Modernisierungsprogramme gut auf die neuen Anforderungen der Lastveränderungen im Netz sowie die Aufrechterhaltung der Systemstabilität vorbereitet. Die bestehenden Anlagen sind auf viele Jahrzehnte unverzichtbar, selbst wenn die Auslastung langfristig sinkt.

Langfristig werden technische Lösungen gesehen, um die Mindesterzeugung aus konventionellen Kraftwerken zu reduzieren. Dafür wären „teilweise umfangreiche Anpassungen der rechtlich-regulatorischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ erforderlich, die zudem zu „hohen finanziellen Aufwendungen“ führen würden, so consentec.³

 

¹ Dyllong/Maaßen: Beitrag von Wind- und Photovoltaik-Anlagen zu einer gesicherten Stromversorgung. In: et, Zukunftsfragen, 64. Jg. (2014), Heft 11, Seiten 42-45

² Prognos: Bedeutung der thermischen Kraftwerke für die Energiewende. Berlin, 7. November 2012

³ consentec: Konventionelle Mindesterzeugung – Einordnung, aktueller Stand und perspektivische Behandlung. Aachen, 25. Januar 2016